Offener Brief an den Senat der Uni Paderborn

Liebe Mitglieder des Senats der Universität Paderborn,

ich schreibe Ihnen diesen offenen Brief, um Sie auf die Situation von trans Menschen an der Uni Paderborn aufmerksam zu machen.

Für mich als trans Person ist die Situation ohne rechtlich bindende Namensänderung äußerst schwierig.

Ich werde vor meinen Mitstudierenden zwangsgeoutet, wenn ich zB. Hausaufgaben abgeben muss, die häufig den Namen, der im System hinterlegt ist, enthalten müssen. Wenn ich mich dazu entscheide meinen Namen zu verwenden, führt das dazu, dass ich vor Tutoren und Dozenten geoutet werde, vor denen ich mich zum Teil nicht outen möchte, da ich Angst habe, dass sie mich diskriminieren könnten.

Auch habe ich eine SHK Stelle inne, wo bei Korrekturen, die ich durchführen muss, der im System hinterlegte Name den Studierenden mitgeteilt wird. Dies füht dazu, dass ich auch hier geoutet werde, obwohl ich dies nicht möchte und ich mich damit sehr unwohl fühle.

Auch ist es mir unmöglich, Fragen in PANDA-Foren zu stellen, ohne vor meinen Kommilitonen geoutet zu werden, da auch dort der Name, der im System hinterlegt ist, angezeigt wird.

Diese Situationen sind sehr belastend für mich und führen dazu, dass ich mich nicht wohl fühle, wenn ich an der Uni bin oder wenn ich Hausaufgaben machen muss. Dies ist eine starke Einschränkung meiner Lebensqualität, die eigenlich nicht an einem Ort wie der Universität akzeptiert werden kann.

Ich fordere Sie deshalb auf, an einer Lösung zu arbeiten, die es mir und anderen trans Studierenden ermöglicht, ohne Angst vor Diskriminierung und ohne Angst davor, geoutet werden, an der Uni Paderborn zu studieren und zu arbeiten.

Meiner Meinung nach gibt es zwei Möglichkeiten, die Situation zu verbessern:

1.) Die Möglichkeit, den Namen, der im System hinterlegt ist, zu ändern, ohne dass dafür ein Gerichtsbeschluss notwendig ist. Dies würde es mir ermöglichen, meinen Namen zu ändern, ohne dass dem ein langer und emotional belastender Gerichtsprozess vorangeht. Nach Rechtsauffassung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist hierfür eine Namensänderung nach TSG nicht notwendig (vgl. [1]).

2.) Die Möglichkeit, den Namen, der in PANDA, PAUL und anderen Systemen angezeigt wird, zu ändern, ohne dass dafür ein Gerichtsbeschluss notwendig ist, jedoch der Name auf Abschlusszeugnissen und anderen Dokumenten, die von der Uni ausgestellt werden, weiterhin der rechtlich bindende Name ist.

Mit freundlichen Grüßen

Marlena Müller

Bei dieser E-Mail handelt es sich um einen offenen Brief, der unter https://marlena.app/de/post/2023-04-05-offener_brief_upb veröffentlicht wurde. Ich bin damit einverstanden, dass diese E-Mail weitergeleitet und/oder ohne Veränderung veröffentlicht wird.

Links:
[1]: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/Literatur/Literatur_Bildung/Name_Trans_Studierende.html